Seit die die links-intellektuellen und die Ökofaschisten unsere Grosstädte und auch das abgefackte Bundeskaff Bern regieren, wurde das Ende des Sonderfalles Schweiz eingeläutet. Der linksextreme Zürcher Kriminologieprofessor Kilias kam in einer seiner Studentenplausch-Meinungsumfragen denn auch zum Schluss, dass die Schweiz bei der Kriminalitätsrate inzwischen auf europäischem Niveau angelangt sei. In Bern sei die Sicherheit der Einwohner sogar wesentlich schlechter als im EU-Durchschnitt. Wir werden also systematisch für die Grillparty nach dem EU-Beitritt weichgeklopft.
Nichtsdestomehr geht max mit offenen Augen durch die Schweiz und fragt sich, wo diese Schweiz noch die Schweiz ist, in der aufgewachsen war. Wo dürfen die Soldaten ihre Sturmgewehre auf dem Perron abstellen, während sie im Bahnhofspunten eines ziehen? Da müssen wir wohl passen. Die SBB schaffen den Kundendienst ab und Bahnhofbuffets oder Perrons sind da nicht mehr gefragt.
Immerhin kann max aus der Justizwelt von einer guten Erfahrung berichten. Eine funktionierende Justiz trägt viel bei zu unserem Vertrauen in den Rechtsstaat. Der heutige Ausflug nach St. Gallen war eine richtige Wohltat bei schön sonnigem Wetter. Zwar konnte max im Gerichtssaal bei dem Zivilrichter nicht wirklich durchdringen mit seinem Anliegen. Dafür traf er in St. Gallen auf einen Richter, der sich Zeit nimmt und sorgfältig arbeitet. Das hat max in Bern erst ein einziges mal erlebt, nämlich in Langnau beim Gerichtspräsidenten Schmid beim Prozess um eine Parkbusse.
Der St. Galler Richter kannte die Akten und konnte kompetent daraus Fragen stellen. Das hat max in zwei Dutzend bernischen Prozessen noch nie erlebt. Die Akten waren geordnet und paginiert. Das passiert in Bern ab und zu auch, aber verlassen kann man sich nicht darauf.
Doch was max richtig spannend fand, das war die Befragung des Zeugen. Der Richter hat den Zeugen umfangreich, detailliert, mit Bezug zu den Vorakten befragt. Die gesamte Sichtweise des Zeugen protokollieren lassen, was immer aus diesen Aussagen der einen oder der anderen Partei nützen konnte. Ja, man ging sogar soweit, ein Tonband laufen zu lassen, um später notfalls nachzuprüfen was gesagt wurde.
Man stelle sich den Unterschied zu den Berner Richtern vor: Da ist es normal, dass eine verschusselte Gerichtspräsidentin im voraus die Sekretärin beim Angeklagten anrufen lässt. Ausserhalb der Gerichtsverhandlung und vor dem Beweisverfahren lässt sie telefonisch ausrichten, dass der Angeklagte sowieso verurteilt werde zu einer Abfallbusse. Danach legt sie mehrere Verfahren zusammen, lädt nach belieben Zeugen zu beiden Verfahren vor, ohne dass der Angeklagte über die Vorladungen informiert wird. Die Zeugenbefragung wird durchgeführt, ohne dass der Beklagte überhaupt weiss, in welcher Sache gefragt wird.
Und wen wunderte es: Das Protokoll wird in Bern „sinngemäss“ geführt, was heissen will, die Richterin diktiert der Sekretärin den Inhalt der Zeugenaussage und sorgt dafür, dass das Protokoll so genau wie möglich ihre eigenes vorgefertigtes Urteil wiedergibt. Selbstverständlich wird der Angeschuldigte max verurteilt. Er hatte sich erfrecht, seine Abfallsäcke in reglementswidriger Weise mit alten Abfallmarken zu bekleben anstatt die neuen Säcke zu verwenden. Er war sogar soweit gegangen, 40Rappen zuviel für seinen Ghüder zu bezahlen.
So wie es sich in jedem faschistoiden Staatsgebilde gehört, es braucht eine Vollstreckungsjustiz, sonst geht nichts. En passant wurde max von einer Parkbusse freigesprochen. Bei Parkbussen hat er den Dreh heraus, und weiss welche Rechtfertigungen und Beweismitteln weiterhelfen. Bei Abfallbussen muss er noch ein wenig üben.
max trampt durch bernische Gerichtssäle und erlebt dabei die absonderlichsten Dinge – nicht immer nur zu seinem Nachteil. Einmal sprachen die Oberrichter einen mehrfach vorbestraften Räuber und Gewalttäter frei, weil sie grad keine Lust hatten, den schon wieder einzulochen. Der war sowieso nur noch 10 oder 11 Monate pro Jahr in Freiheit und bedingte bekam er längst nicht mehr. Die Oberrichter hielten meinem Gegner eine Ausrede zugute, die weder dem Angeklagten selber noch dessen Anwalt in den Sinn gekommen war. In der Urteilsbegründung lesen wir dann tatsächlich, dass man den Angeklagten zwar nicht gefragt hatte, was er sich gedacht hatte, aber hätte man ihn gefragt, dann hätte er sicher gesagt, dass er gedacht hatte….
Ein ander mal war max selber der Angeklagte wegen einer angeblichen Verleumdung. Adhäsionsweise musste man mit einer grösseren Schadensersatzklage rechnen. Der Richter begriff, dass max moralisch trotz allem im Recht war. Er schickte den Kläger aus dem Saal und redete auf max ein. max gingen die Augen über. Haarklein, eindringlich mit finsterem Blick erklärte dieser Strafrichter dem max, welche Ausreden er dem Richter erzählen müsse, damit der Richter ihn nicht verurteilen könne. max hatte seinen Anwalt dabei. Der Anwalt war zu blöde, um das Spiel zu durchschauen. Nun denn, max packte die Gelegenheit beim Schopf und vertraute sich den richterlichen Ausreden an. Ausserdem führt er seine Prozesse seit damals selber.
Der Nachteil vom selber Prozessieren ist, dass bernische Richter einem normalen Bürger nicht zuhören. Man muss mit grossem Nachdruck im Gerichtssaal sich Gehör verschaffen, dem Richter dreinreden, ins Wort fallen, gelegentlich laut werden. Das ist mühselig aber es wirkt. Es zeigt zudem, wie wenig ernst die Berner Richter sich selber, ihr Amt, ihre Würde, ihre Verpflichtungen nehmen.
Überrumpelt war max von den Reaktionen aus seinem Freundeskreis: Drei von diesen besonnen, bodenständigen Frauen im besten Alter hörten sich seine Geschichten um die Berner Justiz an und begannen von ihrem Helden Kneubühl zu schwärmen. Es waren die Männer, die max ermahnten, dass es wichtigeres gebe im Leben und er sich auf seinen Beruf, seine Hobbies und seine Liebschaften konzentrieren solle.
Nun denn, max hat eines seiner Hobbies ernst genommen, sich dafür gewehrt, dass man ihm keine lebensgefährliche Sportwagen unter den Hintern schieben solle. Die Beweislage war etwas schwierig in der Sache und so hat er vor Gericht nachgeben müssen. max erinnert den über-chaotischen Vermittlungsvorstand von vor einem Jahr. Eine Laienperson sollte vermitteln und tat das gegen die Regeln der St.Gallischen Zivilprozessordnung. Doch ginge es ums Geld alleine, dann hätte er damals nachgeben sollen. Im Vergleich steht max nun um 3000 Franken schlechter da.
Was soll max sagen? Er hat die erholsame Erfahrung gemacht, dass wenigstens im Osten der Schweiz die Parteien vor Gericht noch ernst genommen werden, die Richter ihre Arbeit erledigen, wie es sich gehört. Wie schön war es da, wenn max vom St. Galler Richter direkt angesprochen wurde, der Richter ihm in die Augen schaute und ihn reden liess, bis dass er trotz seiner beschränkten juristischen Kenntnisse seine Sicht zu erklären vermochte. Wenigstens für einen einzigen Tag einen funktionierenden Rechtsstaat erleben zu dürfen, das ist für max eine Wohltat, als hätte er eine Woche Ferien beim Surfen auf Hawaii verbracht.